Allgemeine Informationen zur Schulkonferenz
Bei Grundschulen besteht die Schulkonferenz je zur Hälfte aus den Vertretern der Lehrer und Vertreter der Eltern.
Der Schulleiter ist Vorsitzender der Schulkonferenz. Er hat die Verhandlungsführung, kann Anträge stellen und Sachbeiträge leisten. Er hat jedoch kein Stimmrecht. Dennoch gibt bei Stimmgleichheit seine Stimme den Ausschlag.
Als gemeinsames Beschlussorgan hat die Schulkonferenz umfassende Aufgaben und Rechte. Sie berät, empfiehlt und entscheidet u.a. in folgenden Angelegenheiten:
- Einrichtung zusätzlicher Lehrveranstaltungen und Arbeitsgemeinschaften
- Planung von Veranstaltungen der Schule außerhalb des planmäßigen Unterrichts
- Einführung von Lehr- und Lernmitteln an der Schule
- Verwendung der Haushaltsmittel, die der Schule zur Verfügung stehen
- Anträge anderer Mitwirkungsorgane
Die Schulkonferenz im Schuljahr 2024/25
Team:
Frau Braun, Frau Deters, Frau Drosdowski, Frau Hoppe, Frau Koch, Frau Schulte
Eltern:
Herr Barowski, Frau Buch, Frau Diaz, Herr Hüntemann, Frau Obring, Frau Wondorf